Begleitete Umgänge
Freie Kapazitäten
Aktuell hat der Kinderschutzbund Hannover e. V. freie Kapazitäten für Begleitete Umgänge. Nehmen Sie bei Interesse oder für mehr Informatioen gerne Kontakt zu uns auf: info@dksb-hannover.de oder unter 0511/454525.

Unser Angebot für einen begleiteten Umgang
Aus unterschiedlichen Gründen kann es notwendig sein, dass Kinder ihren nicht mit ihnen zusammenlebenden Elternteil zeitweise nur begleitet sehen können oder dürfen. Für diese Kinder und ihre Eltern bietet der Kinderschutzbund Hannover eine für den jeweiligen Fall zugeschnittene Lösung an.
Die Übergabebegleitung
Wenn Eltern sich nicht persönlich begegnen können oder wollen, kann ein(e) Umgangsbegleiter(in) dem Kind auf seinem Weg zum anderen Elternteil und zurück Sicherheit und Verlässlichkeit geben.
Die Umgangsanbahnung
Wenn Kinder ihren anderen Elternteil noch nie oder für eine lange Zeit nicht gesehen haben, und sie sich erst aneinander gewöhnen müssen, kann ein(e) Umgangsbegleiter(in) dem Kind eventuelle Ängste nehmen und dem Elternteil nützliche Tipps für ein situationsangemessenes Verhalten geben.
Der begleitete Umgang
Wenn die Unsicherheit bei den Kindern schon länger anhält und die Eltern sich aus verschiedenen Gründen nicht auf einen normalen unbegleiteten Umgang einigen können, kann ein begleiteter Umgang die einzige Lösung sein, die den notwendigen Kontakt zwischen Kind und Elternteil ermöglicht.
Praktische Umsetzung
Voraussetzung
Begleiteter Umgang findet aufgrund eines Gerichtsbeschlusses oder einer Elternvereinbarung statt.
Die Begleiter(innen)
Die Umgangsbegleitung wird von pädagogisch ausgebildeten und erfahrenen ehrenamtlich tätigen Personen durchgeführt. Diese haben eine zusätzliche Qualifikation im Bereich des begleiteten Umgangs und können auch ein Supervisionsangebot in Anspruch nehmen.